Diese Artikel unterliegen nicht dem aktuellen Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk!Pyro Signalmunition unterliegen nicht dem Verkaufsverbot :Die Pyrotechnische Munition ist in Deutschland nach dem deutschen WaffenG zugelassen, so dass es sich um Munition i.S.d. WaffenG handelt. Die Einschränkungen durch das "Verkaufsverbot für Feuerwerk" betreffen ausschließlich Gegenstände mit einer Zulassung nach dem SprengG, insbesondere das übliche Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2. Für diese Gegenstände wird durch eine Ergänzung in §22 der 1. SprengV der eigentlich zulässige Abgabezeitraum (letzte 3 Werktage) für 2020 aufgehoben. Unsere pyrotechnische Munition ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen!Pyrotechnische- Munition die der Klasse BAM PM1 zugeordnet sind, dürfen ganzjährig mit Signal- oder Schreckschusswaffen verschossen werden. Ganzjährig ist das Verwenden, der Erwerb und der Besitz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.Wichtiger Herstellerhinweis:Die Signaleffekte dürfen nur aus zugelassenen Schreckschuss- oder Signalwaffen mit PTB Zeichen unter Verwendung von Platzpatronen der Kaliber 6mm Flobert, 8mm Knall oder .315 Knall in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden. Die Signaleffekte dürfen auch aus den zugelassenen Waffen in den Kalibern 9mm PA Knall und 9mm R in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden, wenn die PTB Prüfnummer auf dem Abschussbecher (Zusatzlauf) und die PTB Prüfnummern auf den Schreckschuss- oder Signalwaffen übereinstimmen.Gebrauchsanweisung:Mit dem schwarzen (offenen) Hülsenende zuerst in den stets gereinigten Abschussbecher (Zusatzlauf) einführen. Waffe beim Schießen senkrecht nach oben über den Kopf halten. Auf freies Schussfeld achten und ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten halten. Waffe niemals auf Menschen oder Tieren richten!!! Nur im Freien verwenden!!! Abgabe nur in ungeöffneter Originalpackung erlaubt. Trocken lagern und vor Feuchtigkeit schützen. ACHTUNG: Für das Schießen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist eine Schießerlaubnis erforderlich.Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-, und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eigenen befriedeten Besitztums ist lt. Waffengesetz ein kleiner Waffenschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Kleine Waffenscheine können, bei den für das Waffenrecht zuständigen Behörden, beantragt werden.
Online Shop
Um Bestellung zu tätigen, bitten wir Sie unseren Online Shop zu besuchen.www.sar-shop.de
Schwaben Arms GmbH
Dort wo die neuen Gewehre geboren werden und die guten Ideen zuhause sind!
SPC - Swiss Pistol Carbine
SPC - Sporter
BKA Feststellungsbescheid ist vorhanden
Ab jetzt Lieferbar.9x19mm / .40 S&W / 10mm AUTO / .45 ACPAlle SPC nutzen das orignal GLOCK Magazin.Einfaches Zerlegen ohne Werkzeug, mit den original AR15 PushPins.Der SPC wurde nach großer Kundennachfrage, über einen kompakten modularen halbautomatischen Karabiner, der die GLOCK Magazine der Pistole fast, konzipiert. Seine Eigenschaften und Leistungsdaten wurden speziell für den Sportschützen angepasst.Testbericht DWJ 03/2020:
SPC - Swiss Pistol Carbine
SPC - Swiss Pistol Carbine
SPC @ Range
Dieses Video zeigt die einfache Handhabung und modularität des SPC zur GLOCK Pistole. Geschossen wurden verschiedenste Modelle um Ihnen die breite Produktpalette der schweizer Qualitäts Firma GWM+H AG zu demonstrieren. Von dynamischen Sportschützen bis hin zu speziellen Einsatzkräften findet der SPC seine Anwendung.In Deutschland ist bis jetzt die SPC-Sporter zugelassen und erhältlich.